Allgemeine Geschäftsbedingungen
HyperionProjects
HyperionProjects ist eine Marke der Hyperion Futuristics GmbH und bietet Dienstleistungen zur Entwicklung von Mehrwertszenarien von der Idee bis zur Realisierung als Technologiepartner oder als Dienstleister für produzierende Unternehmen an, die ihre Produkte um flexible Services erweitern oder die eigene Prozesslandschaft erneuern und optimieren wollen.
| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten des Auftragnehmers und des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnis, soweit in der Bestellung keine abweichende Vereinbarung getroffen ist.
- Die AGB gelten in der bei Abschluss des Vertrags gültigen Fassung.
- Die Parteien sind sich einig, dass ausschließlich diese AGB gelten; entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht einbezogen.
- Vertragsschluss, Annahmeverzug
- Ein Vertrag kommt erst mit Unterzeichnung des Angebots durch beide Parteien zustande. Ein beiderseits unterzeichnetes Angebot ist als Bestellung zu sehen.
- Nimmt der Auftraggeber nach Unterzeichnung durch den Auftragnehmer Änderungen an der Bestellung vor, so können diese nur berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber ausdrücklich auf diese hinweist und der Auftragnehmer diesen schriftlich zustimmt.
- Änderungen und Ergänzungen der Bestellung bedürfen der Schriftform.
- Die Bestellung und diese AGB stellen die vollständige Vereinbarung über die zu erbringenden Leistungen dar. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Vertragsgegenstand
Wesentliche Vertragspflichten des Auftragnehmers sind die Erbringung der bestellten Leistungen (3.1), die Einräumung und Übertragung der Nutzungsrechte hieraus (3.2) sowie die Erstellung und Überlassung der Dokumentation (3.3).- Erbringung der bestellten Leistungen
- Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber die in der Bestellung konkret vereinbarten Leistungen und erhält im Gegenzug den vereinbarten Preis. Die vom Auftragnehmer tatsächlich erbrachten Leistungen sind auch dann abnahmefähig und dementsprechend zu bezahlen, wenn die vereinbarten Leistungsinhalte und -pakete noch nicht vollständig erbracht sind.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und unter Anwendung des neuesten Standes von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt der Fertigstellung zu erbringen.
- Übertragung der Nutzungsrechte
- Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags entstandenen Erfindungen, Verbesserungen, Ergebnisse oder entstandenes Know-how mit.
- Der Auftragnehmer sichert zu, dass durch seine Leistungen keinerlei Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte oder Patente, verletzt werden.
- Der Auftragnehmer zeigt dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich an, wenn die Bestellung oder sonstige Unterlagen zur Definition der Leistungen dazu führen können, dass Rechte Dritter verletzt werden.
- An allen unter das Urheberrecht fallenden Ergebnissen, insbesondere an Quellcode und Dokumentation, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Zeitpunkt der Erstellung ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches sowie frei und jederzeit auf Dritte übertragbares Recht zur Nutzung in allen Nutzungsarten, Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung einschließlich der Handlungen nach § 69c UrhG und sonstiger Verwertung ein. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verzichtet der Auftragnehmer ausdrücklich auf das Recht, als Urheber genannt zu werden, auf das Recht auf Zugang zu Werkstücken und auf das Recht zur Zustimmung zur Veröffentlichung des Werks.
- Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich etwaiger Rechtsverfolgungskosten frei, mit denen die Verletzung von Schutzrechten, insbesondere Urheberrechten oder Patenten geltend gemacht wird, die aus und im Zusammenhang mit den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen stehen.
- Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftragnehmers im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen Dritter bleiben von vorstehenden Bestimmungen unberührt.
- Dokumentation
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine nachvollziehbare Dokumentation zu erstellen, die der Auftragnehmer sowohl im eigenen Interesse als Grundlage für die Rechnungsstellung als auch als wesentlichen Bestandteil seiner vertragsgemäßen Leistungen zu erstellen hat, was nachfolgend näher bestimmt ist:
- Der Auftragnehmer ist zur umfassenden Dokumentation seiner Ergebnisse verpflichtet. Die Dokumentation des Auftragnehmers dient auch zur Prüfung der zu erbringenden Leistungsergebnisse durch den Auftraggeber.
- Zur Dokumentation können nach Art der zu erbringenden Leistungen insbesondere gehören: die Anwendungsdokumentation (Nutzerhinweise, Anleitungen und Hilfestellungen etc.), die Nutzungshandbücher für Hard- und Software sowie die Verfahrensbeschreibungen. Die Dokumentation muss es dem für die Nutzung und Administration einzusetzenden Personal des Auftraggebers ermöglichen, das Leistungsergebnis ordnungsgemäß zu bedienen. Die Dokumentation muss darüber hinaus den technischen Aufbau und die technischen Abläufe des Leistungsergebnisses so umfassend beschreiben, dass es dem Kunden möglich ist, die Unterlagen auch ohne Inanspruchnahme des Auftragnehmers zu verwenden, insbesondere um das Leistungsergebnis selbständig einsetzen und fortentwickeln zu können.
- Soweit nicht anders vereinbart, ist die Dokumentation mit Fertigstellung der vereinbarten Leistungen an den Auftraggeber zu übergeben.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine nachvollziehbare Dokumentation zu erstellen, die der Auftragnehmer sowohl im eigenen Interesse als Grundlage für die Rechnungsstellung als auch als wesentlichen Bestandteil seiner vertragsgemäßen Leistungen zu erstellen hat, was nachfolgend näher bestimmt ist:
- Erbringung der bestellten Leistungen
- Verhältnis der vom Auftragnehmer eingesetzten Personen zum Auftraggeber
- Die eingesetzten Personen sind weder in die Organisationsstruktur noch in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingebunden. Die eingesetzten Personen unterliegen keiner Weisungsgebundenheit seitens des Kunden und sind hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung (Inhalt, Zeit, Ort und Ausführung) der von ihnen zu erbringenden Leistungen frei.
- Sofern eine eingesetzte Person beim Auftraggeber vor Ort tätig wird, informiert sie sich zu Beginn ihrer Tätigkeit beim Auftraggeber über dort geltende Sicherheits-, Umweltschutz-, Geheimschutz- und Datenschutzbestimmungen. Die eingesetzte Person wird diese bei der Erbringung ihrer Leistungen beachten.
- Leistungserbringung durch Dritte
- Der Auftragnehmer muss die vertraglich geschuldeten Leistungen nicht persönlich erbringen. Er kann sich anderer Personen bedienen, sofern diese über die für die Leistungserbringung erforderliche Qualifikation verfügen.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, den Austausch einer von dem Auftragnehmer eingesetzten Person zu verlangen, wenn ein sachlicher Grund hierfür besteht. Das ist insbesondere der Fall, wenn die eingesetzte Person nicht über die für die Leistungserbringung ausreichende Qualifikation verfügt.
- Preis, Abrechnung, Zahlung
- Der vereinbarte Gesamtpreis umfasst die in der Bestellung genannten Leistungen. Der Preis versteht sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
- Die Berechnung des Preises erfolgt nach Aufwand mit Höchstbegrenzung, d.h. die Summe der monatlich abgerechneten Teilleistungen muss innerhalb des vereinbarten Gesamtpreises bleiben.
- Spätestens mit Abrechnung von 80% des Gesamtpreises ist das Gesamtbudget gemeinsam zu berechnen und eventuell nötige Budgetanpassungen vorzunehmen.
- Ist ein pauschaler Festpreis vereinbart, gilt abweichend zu Ziffer 6.2 Folgendes: Der Festpreis wird, soweit nicht anders vereinbart, nach vollständiger Erbringung der Leistungen fällig. Voraussetzung für die Fälligkeit ist die Abnahme der Leistungen und der Erhalt einer prüffähigen Rechnung.
- Der Auftragnehmer reicht monatlich nachträglich eine prüffähige Rechnung ein, sofern nicht ein pauschaler Festpreis oder eine anderweitig abweichende Regelung vereinbart wurde. Rechnungen sind per Post oder per E-Mail zu senden, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Die Rechnung muss den jeweils gültigen steuerrechtlichen Anforderungen genügen.
- Sofern nicht in der Bestellung anders vereinbart, sind die Projektabrechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen.
- Der Auftragnehmer legt seiner Rechnung unterzeichnete Leistungsnachweise in Kopie bei, aus denen sich die tatsächlich erbrachten Leistungen ergeben, sofern die Leistungen nicht anderweitig erfasst und nachgewiesen werden können.
- Sofern für Zahlungen ins Ausland Kosten anfallen, gehen diese zu Lasten des Auftragnehmers.
- Zahlungen stellen eine Anerkennung der Vertragskonformität der Leistungen dar und erfolgen unter Akzeptanz der Richtigkeit von Lieferung und Leistung.
- Visa, Freigaben, behördliche Genehmigungen
- Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche für seine Leistungserbringung erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Freigaben oder Nachweise erbracht werden. Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet, etwaig erteilte Genehmigungen, Freigaben, Visa, Arbeitserlaubnisse und behördliche Bewilligungen, die zur Leistungserbringung erforderlich sind oder werden, während der Dauer der Zusammenarbeit auf seine Kosten aufrecht zu erhalten.
- Unterrichtungspflichten
- Wenn der Auftragnehmer die ihm übermittelten Informationen und Anforderungen für nicht ausreichend spezifiziert, unvollständig, widersprüchlich, objektiv nicht ausführbar oder in sonstiger Weise für unzureichend hält, unterrichtet er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich, ebenso wenn Beistellungen nicht vertragsgemäß sind.
- Sofern sich bis zur Fertigstellung der zu erbringenden Leistungen Änderungen des neuesten Standes von Wissenschaft und Technik ergeben, hat der Auftragnehmer diese unverzüglich anzuzeigen und gleichzeitig die Änderung schriftlich zu benennen.
- Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf Wunsch unverzüglich über den jeweiligen Ist- und Sollstand der in der Bestellung vereinbarten Leistungen in Bezug auf deren Erfüllung, Kosten und Termine schriftlich informieren.
- Stellt der Auftragnehmer fest, dass die Einhaltung eines Fertigstellungs- oder Abnahmetermins gefährdet ist, unterrichtet er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich.
- Vertragsdauer, Vertragsbeendigung
- Der Vertrag endet mit Erfüllung der in der Bestellung beauftragten Leistungen.
- Für die Kündigung des Vertrags gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Im Fall der Kündigung des Vertrags werden die bis zum Zeitpunkt der Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen vergütet. Das Recht auf Ausfallentschädigung bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
- Eine Kündigung muss schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen.
- Geheimhaltung, Herausgabe
- Beide Seiten haben alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und alle ihnen gegenüber als vertraulich bezeichneten oder den Umständen nach als vertraulich anzusehenden Informationen und Vorgänge, die ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen, auch nach Durchführung des Vertrags, Dritten gegenüber unbefristet geheim zu halten. Weiter hat der Auftragnehmer die von ihm zur Erbringung der geschuldeten Leistungen eingesetzten Personen entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten und dies auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen. Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, die den Parteien bereits vor deren Überlassung ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung rechtmäßig bekannt waren oder die öffentlich zugänglich sind oder werden, ohne dass es eine Vertragspartei zu vertreten hat, oder die von dem Überlassenden schriftlich freigegeben worden sind.
- Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Bestellung oder andere Vertragsdokumente dieses Vertragsverhältnisses, insbesondere diese AGB und die Zugangsdaten zu diesen AGB sowie die Konditionen und Vereinbarungen der Bestellung Dritten zugänglich zu machen. Der Auftraggeber hält sämtliche Details des vereinbarten Preises, insbesondere Art und Höhe, unbeteiligten Dritten gegenüber geheim. Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht gegenüber Mandatsträgern, die aufgrund zwingender berufs- oder standesrechtlicher Vorschriften zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
- Der Auftraggeber kann jederzeit die Herausgabe von im Rahmen des Vertrags erstellten und/oder erhaltenen bzw. erlangten Informationen verlangen, die dann unverzüglich zu erfolgen hat. Spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsendes gibt der Auftragnehmer sämtliche Informationen und Sachen an den Auftraggeber heraus. An diesen steht dem PP ein Zurückbehaltungsrecht zu, sofern noch Leistungen zur Zahlung ausstehen.
- Datenschutz
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu beachten, insbesondere das Verbot, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Es werden bei der Durchführung der Aufträge nur Personen eingesetzt, die auf das Datengeheimnis verpflichtet worden sind. Das Verbot, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen, besteht auch nach der Beendigung des Projekts fort.
- Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu setzen, die dem angestrebten Vertragszweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.
- Ergänzende Bestimmungen
- Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Hyperion Futuristics zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart.
- Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt.
